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Pressemitteilung des Internet Medienrates vom 10.10.1997
Der Internet-Medienrat hat sich in den vergangenen Monaten intensiv mit Fragen der
Freiwilligen Selbstkontrolle im Internet auseinandergesetzt. Heute veröffentlicht der
Internet-Medienrat die Ergebnisse seiner Arbeit sowie die in seinem Auftrag erstellten
Studien und Analysen über die Möglichkeiten und Risiken von Sperrungsmethoden. In diesem
Zusammenhang kommt der Internet-Medienrat - unter Berücksichtigung technischer und
rechtlicher Aspekte - zu der Einschätzung, daß sich Sperrungsmaßnahmen in vielfacher
Weise negativ auswirken werden. Insbesondere besteht die Gefahr eines virtuellen
Wettrüstens" zwischen den Nutzern des Internet und denjenigen, die Sperrungen
befürworten.
Die Unterzeichner begrüßen ausdrücklich, daß der Gesetzgeber dem Grundsatz der
freiwilligen Selbstkontrolle im Informations- und Kommunikationsdienstegesetz (IuKDG)
Vorrang vor staatlicher Einflußnahme auf Inhalte des Internet eingeräumt hat. Dennoch
sieht der Internet-Medienrat die anhaltenden Tendenzen, Internet-Service-Provider für die
Inhalte Dritter in Anspruch zu nehmen, mit großer Sorge. Bereits § 5 Absatz 4 des IuKDG
könnte - ebenso wie § 18 Absatz 3 Satz 3 in Verbindung mit § 18 Absatz 3 des
Mediendienstestaatsvertrages - als Generalklausel für ein polizeiliches Vorgehen gegen
Provider mißverstanden werden. Als besonders bedenklich stellen sich aus der Sicht des
Internet-Medienrates jedoch die in letzter Zeit öffentlich geäußerten Appelle dar, das
Internet mit neuartigen technischen Mitteln kontrollierbar zu machen oder gezielt
einsetzbare Sperrungsmechanismen zu entwickeln.
Um derartigen Tendenzen zu begegnen, hat der Internet-Medienrat bereits kurz nach der
Aufnahme seiner Tätigkeit im Herbst 1996 damit begonnen, neuartige Kontroll- und
Sperrungsmöglichkeiten und die damit verbundenen technischen wie rechtlichen
Implikationen anhand eines konkreten Szenarios zu untersuchen. In diesem Zusammenhang
wurde aus der Mitte des Internet-Medienrates eine Studie in Auftrag gegeben, die unter der
Bezeichnung "WebBlock" Möglichkeiten einer gezielten Sperrung von URLs
evaluiert. Die Ergebnisse dieser Studie wurden in einem zweiten Schritt von weiteren
Gutachtern einer Machbarkeitsprüfung unterzogen. Ferner hat der Internet-Medienrat
gutachterlich zu der Frage Stellung bezogen, in wie weit Maßnahmen wie
"WebBlock" als zumutbar und rechtmäßig angesehen werden können.
Die Gutachter und die Mitglieder des Internet-Medienrates sind in diesem Zusammenhang
zu folgendem Ergebnis gekommen:
- Aus der Sicht des Internet-Medienrates ist es rechtswidrig, Internet-Service-Providern -
bei denen Sperrungsversuche regelmäßig ansetzen - die Mitwirkung an technisch
zweifelhaften Maßnahmen (dazu unten 3.-5.) zuzumuten. Die Provider werden dadurch einem
rechtlichen Interessenkonflikt ausgesetzt, der sich für sie nicht auflösen läßt.
Insbesondere Sperrungen, die ohne gesetzliche Ermächtigungsgrundlage angeordnet oder den
Providern schlicht nahegelegt werden, können zu Schadensersatzansprüchen und im
internationalen Umfeld zu unkalkulierbaren Prozeßrisiken führen. Dies ist mit den
verfassungsrechtlichen Grundsätzen eines Rechtsstaates nicht vereinbar.
- Die Diskussion um Sperrungsverpflichtungen von Providern gefährdet den
Wirtschaftsstandort Deutschland. Wer befürchten muß, daß Investitionen durch Zugriffe
von Polizeien und Staatsanwaltschaften gefährdet werden, wird in Länder ausweichen, die
ihm attraktivere Rahmenbedingungen bieten. In diesem Zusammenhang verkennt der
Internet-Medienrat nicht die grundsätzliche Gefahr, daß moderne Informations- und
Kommunikationsdienste mißbraucht werden können. Dennoch lassen sich die damit
verbundenen Probleme nicht in der Weise lösen, daß statt der eigentlich Verantwortlichen
die Wirtschaft in Anspruch genommen wird. Das Gewaltmonopol des Staates beinhaltet nicht
nur ein Privileg, sondern auch die Verpflichtung, Verstöße gegen die Rechtsordnung nicht
durch unverhältnismäßige Eingriffe in die Rechte Dritter zu unterbinden.
- Zwar sind gezielte Eingriffe in den Informationsfluß des Internet unter technischen
Gesichtspunkten grundsätzlich denkbar. Mit der Implementation technischer Kontroll- und
Sperrungsmaßnahmen ist jedoch immer ein Eingriff in die Integrität des Internet
verbunden, denn jede Technologie, die Sperrungen ermöglicht, kann die Funktionsfähigkeit
des Internet wesentlich beeinträchtigen. Die Ergebnisse des Modell-Szenarios
"WebBlock" belegen dies deutlich. Während die Erstgutachter nach einer
technischen Prüfung noch zu dem Ergebnis gelangten, daß die zugrundeliegende Idee
grundsätzlich umsetzbar sei, führte die weitere Analyse zu der Einschätzung, daß
"WebBlock" signifikante Auswirkungen auf die Funktions- und Leistungsfähigkeit
des gesamten Internet haben könnte.
- Die Auswirkungen, die sich aus dem Versagen eines "central point of failure"
ergeben können, wurden den Internet-Teilnehmern erst kürzlich vor Augen geführt: Im
Sommer dieses Jahres waren Teile des Netzes aufgrund einer Fehlfunktion zentraler
Ressourcen des Domain Name Systems für viele Stunden nicht mehr erreichbar. Derartige
Vorfälle sind für Unternehmen, die sich auf das Netz als essentielles
Kommunikationsmedium verlassen, existenzgefährdend.
- Die schnelle Entwicklung des Internet beruht vor allem darauf, daß das Netz als
Plattform für besonders kreative Entwickler dient, die sich weltweit zur Lösung von
Problemen zusammenschließen können. Diese wesentliche und für den technischen
Fortschritt essentielle Eigenschaft des Internet wird durch neuartige
Sperrungstechnologien nicht nur beeinträchtigt, sie kann sich auch gegen jegliche
Versuche einer Umsetzung von Sperrungsmaßnahmen richten. Bereits die mit beschränkten
Mitteln erarbeiteten Stellungnahmen zu "WebBlock" zeigen auf, daß die
Flexibilität der Entwickler im Internet auf jede Maßnahme eine adäquate Antwort finden
und so den Erfolg von Sperrungen verhindern. Schon unter diesem Gesichtspunkt werden alle
Versuche, die Diskussion über Inhalte im Internet durch technologische Maßnahmen zu
beenden, zu einem aufwendigen - letztlich aber wirkungslosen - "virtuellen
Wettrüsten" führen. Die Verlierer eines derartigen Wettrüstens sind nicht die
Täter, sondern allein die deutsche Wirtschaft.
Der Internet-Medienrat appelliert daher dringend an die Politik, aber auch an
Staatsanwaltschaften, Polizei- und für den Jugendschutz verantwortliche Behörden, eine
Eskalation der Diskussion um Sperrungen zu vermeiden. Das Problem des Mißbrauchs muß im
Internet auf anderem Wege als durch technische Eingriffe in die Integrität des Netzes
gelöst werden.
Um diese Ansicht zu unterstreichen, hat sich der Internet-Medienrat in den
zurückliegenden Sitzungen entschlossen, die Einzelheiten seiner Tätigkeit der
Öffentlichkeit vorzustellen. Die in dieser Pressemitteilung erwähnten Gutachten können
daher ab sofort unter
http://www.medienrat.de/gutachten/webblock.htm
abgerufen werden.
Die erwähnten Gutachten wurden erstellt von:
Nils Goroll
Tobias Gramm
Krisitan Köhntopp
Marit Köhntopp
Albrecht W. Kraas
Andreas F. Schachtner
Michael Schneider |