5. April 2000

Abhörunion Europa:
Freibrief zur Überwachung ohne Gerichtsbeschluss

Grenzüberschreitendes Abhören bis zu 12 Tage lang rechtmäßig

Paragraf 18 des Rechtshilfe-Übereinkommens der EU beschäftigt sich mit "Überwachung von Personen im Hoheitsgebiet anderer Mitgliedsstaaten ohne deren technische Hilfe." Das EU-Parlament hatte mehrheitlich, aber ergebnislos, die Streichung des im Paragraf 18 enthaltenen Abhör-Freibriefs gefordert. Das Parlament hatte bei diesem Dokument nur Anhörungsrecht. Er eröffnet den "zuständigen Behörden" aus anderen EU-Staaten die Möglichkeit, bis zu zwölf Tage lang Telekommunikation abzuhören, ohne dass dazu der Beschluss eines unabhängigen Gerichts nötig ist. Im gesamten Paragrafen 18 kommt der Begriff "Gericht" nur einmal indirekt vor, obwohl Abhörgenehmigungen in praktisch allen EU-Legislaturen nur mit Gerichtsbeschluss möglich sind.

Vorausblickend erarbeitete bereits im letzten Jahr das europäische Standardisierungsinstitut ETSI einen europäischen Abhörstandard. Die Richtlinie ES 201-671 definiert eine europaweit einheitliche Telekommunikationsnetztechnik. Sie sieht darin auch den nutzbaren Zugriff auf alle Daten vor. Handy- und Festnetztelefonate, SMS-Nachrichten und sogar Internet-Telefonie. Hintergrund: Gelten europaweit die selben technischen Regeln, so lassen sich auch Abhörmaßnahmen im Ausland leicht bewerkstelligen.

Die Forderungen der Europäischen Kommission machen eins jetzt schon klar: Auf die Überlegungen des Europäischen Parlaments wird die Kommission, aber auch der Rat keine Rücksicht nehmen. Der Abhörartikel wird bestehen bleiben. Hinzu kommt eine technische Harmonisierung des Abhörens. Erst sie ermöglicht problemlos den schnellen grenzüberschreitenden Zugriff auf die Kommunikation.

Quelle: Online-Magazin des österreichischen Rundfunks ORF (http://futurezone.orf.at)


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