5. April 2000
Abhörunion Europa:
Freibrief zur Überwachung ohne Gerichtsbeschluss
Grenzüberschreitendes Abhören bis zu 12 Tage lang rechtmäßig
Paragraf 18 des Rechtshilfe-Übereinkommens der EU beschäftigt sich mit
"Überwachung von Personen im Hoheitsgebiet anderer Mitgliedsstaaten ohne deren
technische Hilfe." Das EU-Parlament hatte mehrheitlich, aber ergebnislos, die
Streichung des im Paragraf 18 enthaltenen Abhör-Freibriefs gefordert. Das Parlament hatte
bei diesem Dokument nur Anhörungsrecht. Er eröffnet den "zuständigen
Behörden" aus anderen EU-Staaten die Möglichkeit, bis zu zwölf Tage lang
Telekommunikation abzuhören, ohne dass dazu der Beschluss eines unabhängigen Gerichts
nötig ist. Im gesamten Paragrafen 18 kommt der Begriff "Gericht" nur einmal
indirekt vor, obwohl Abhörgenehmigungen in praktisch allen EU-Legislaturen nur mit
Gerichtsbeschluss möglich sind.
Vorausblickend erarbeitete bereits im letzten Jahr das europäische Standardisierungsinstitut ETSI einen europäischen Abhörstandard. Die Richtlinie ES 201-671 definiert eine europaweit einheitliche Telekommunikationsnetztechnik. Sie sieht darin auch den nutzbaren Zugriff auf alle Daten vor. Handy- und Festnetztelefonate, SMS-Nachrichten und sogar Internet-Telefonie. Hintergrund: Gelten europaweit die selben technischen Regeln, so lassen sich auch Abhörmaßnahmen im Ausland leicht bewerkstelligen.
Die Forderungen der Europäischen Kommission machen eins jetzt schon klar: Auf die Überlegungen des Europäischen Parlaments wird die Kommission, aber auch der Rat keine Rücksicht nehmen. Der Abhörartikel wird bestehen bleiben. Hinzu kommt eine technische Harmonisierung des Abhörens. Erst sie ermöglicht problemlos den schnellen grenzüberschreitenden Zugriff auf die Kommunikation.
Quelle: Online-Magazin des österreichischen Rundfunks ORF (http://futurezone.orf.at)
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