20. April 2000
Aus der Weltwoche, Ausgabe Nr. 42/99, 21.10.1999
Hyperlinks machen das Wesen des Internets aus. Trotzdem wird von verschiedenen Seiten versucht, ihren Gebrauch einzuschränken
Von Alain Egli
Mit «Net» und «Web» haben sich zur
Bezeichnung des neuen Mediums zwei Metaphern etabliert, deren Merkmale Verbindungen sind.
Die «Verknüpfung» von «Texten» - um zwei weitere häufig verwendete Bilder aus dem
Bereich des Textilen aufzunehmen - geschieht dabei durch Hyperlinks, also durch Verweise
von einer Stelle innerhalb eines Dokuments auf ein anderes Dokument oder eine andere
Dokumentpassage.
Ermöglicht wird dieses Gewirke durch das Hypertext Transfer Protocol (http) und die
Hypertext Mark-up Language (html), welche der Physiker und Web-Pionier Tim Berners-Lee vor rund
zehn Jahren am Genfer Forschungszentrum CERN
als einfache Standards für das WWW ersann (mehr dazu in einem Artikel der «New York Times»).
Die Entstehungsgeschichte des Internets und die Absichten Berner-Lees - er wollte ein
universelles öffentliches Massen-Medium zum freien Informationsaustausch schaffen - sind
nur vermeintlich ein alter Hut. In Amerika wird nämlich gegenwärtig ein Kampf
ausgefochten, dessen Ausgang für das Wesen und die weitere Entwicklung des Web
entscheidend sein dürfte: Der Kampf darum, Hyperlinks frei setzen zu können. Damit aber
steht die wichtigste Eigenschaft des WWW überhaupt unter Beschuss.
Dabei hat schon die Frage, um die es letztlich geht, etwas Absurdes: Ist es erlaubt,
öffentlich zugängliche Adressen zu publizieren? Nein, meinen einem Bericht von «Wired News» zufolge aber die Universal Studios, welche
dem Betreiber von Movielink
Jean-Pierre Bazinet verboten, ohne ausdrückliche Genehmigung auf ihre Film-Trailer zu
verweisen. Zwar war die Behauptung von Universal, die Links seien illegal, ein Bluff, denn
bis dato hat sich in den Vereinigten Staaten kein Gericht mit dieser Frage befasst.
Trotzdem gab Bazinet nach, fürchtete er doch - so
die «New York Times» - die Macht des Filmgiganten. Immerhin ist seine Korrespondenz mit
Universal aber auf einer eigenen Web-Seite für die Öffentlichkeit zugänglich.
Dem Vorwurf «illegaler Links» sieht sich - wiederum gemäss «New York Times» - auch AuctionWatch.com ausgesetzt, ein
Dienst, der die Suchmaschinen verschiedener Auktionen (mehr dazu hier)
abfragt und die Resultate in Linklisten aufführt. Der Auktions-Pionier und Branchenleader
eBay verwehrt sich nun gegen diese Praxis; man ziehe sowohl technische als auch rechtliche
Massnahmen in Betracht, wird ein Firmensprecher zitiert. Trotzdem ist AuctionWatch.com
nicht bereit nachzugeben, vielmehr wolle man dem «gewaltigen Bedürfnis der Kunden»
weiterhin entsprechen.
Bei all diesen Muskelspielen wird im
Wesentlichen darum gestritten, wie «tief» in das Angebot einer fremden Site verlinkt
werden darf. Währenddem sich nämlich jeder Betreiber über einen Link auf seine
Einsstiegsseite freut - etwa auf www.weltwoche.ch -, sind verschiedene Anbieter
paradoxerweise wenig glücklich über Verweise, die unter Umgehung von Einstiegs- und
Zwischenseiten direkt auf eine bestimmte Inhalts-Seite zielen (zum Beispiel
www.weltwoche.ch/frontarchiv/4299.frontfenster.html). Grund für das Missfallen ist der
Umstand, dass den Betreibern mit den umschifften Seiten auch Werbeeinnahmen entgehen.
Tatsächlich spaltet die Frage nach der Gesetzeskonformität dieser «deep links» selbst
Rechtsexperten in zwei Lager. Die einen finden, dass jede Webpage Verweise gleichsam
impliziere: «Das Ziel des Web ist, alles mit allem zu verbinden. Wenn jemand sagt
"Du darfst nicht zu meiner Seite linken", dann hat er nicht verstanden, worum es
im Web geht», wird etwa der Spezialist für Cyber-Recht Carl Oppedahl zitiert.
Dem setzt die Urheberrechts-Anwältin Emily Madoff entgegen, dass es dem Autor einer
Website freistehen müsse zu bestimmen, in welcher Weise Surfer seine Site erleben. Zwar
werde das Web damit etwas weniger frei, gibt sie zu, doch spiegle diese Entwicklung
lediglich die Tatsache wieder, dass das Internet zum kommerziellen Medium werde.
Mit entgangenen Einkünften ging der Billettvertrieb Ticketmaster bezeichnenderweise schon
vor zwei Jahren gegen den Microsoft gehörenden online-Städteführer Sidewalk vor, der «tief» ins
Ticketmaster-Angebot verlinkte. Microsoft entgegnete damals, Links seien ein Teil des
Rechts auf freie Meinungsäusserung. Doch obschon diese Ansicht von einem Richter in
Georgia gestützt wurde, einigten
sich die Kontrahenten aussergerichtlich: Sidewalk verwies fortan lediglich auf die
Hauptseite von Ticketmaster.
Dieser Erfolg genügte Ticketmaster aber nicht. Einem Bericht der «New York Times» zufolge hat das Unternehmen vor kurzem
einen weiteren Prozess angestrebt. Beklagter ist diesmal der Konkurrent Tickets.com. Zwar wird Tickets.com in
der Anklage auch vorgeworfen, Inhalte von Ticketmaster gestohlen und Falschinformationen
ins Web gesetzt zu haben. Dennoch dürften die «deep links» aber der zentrale Punkt
sein. «Wenigstens finden wir jetzt heraus, in welche Richtung das Gesetz geht», meint
ein Experte für Internet-Recht und fährt fort: «Wenn deep linking als illegal beurteilt
wird, ist der eigentliche Verlierer die Anwenderfreundlichkeit des Internets, weil man die
Leute dann nicht mehr da hinschicken kann, wo sie hin wollen.»
Dem pflichtet
auch «Salon»-Herausgeber Scott Rosenberg bei. Zwar töne «deep link» mit seinem
finsteren Unterton wie eine Hommage an Porno und Watergate, in Wirklichkeit bezeichne es
aber eine im Net überaus alltägliche Tätigkeit. Man stelle sich nur einmal vor, er als
Web-Journalist müsste seinen Lesern mitteilen, sie sollten, um einen von ihm zitierten
Artikel zu finden, beispielsweise zu «Wired News» gehen und dort die Begriffe
«Ticketmaster AND lawsuits» in die Suchmaschine eingeben - nachdem er den Artikel ja
selber schon gefunden habe und als Dienst am Leser gleich direkt zu ihm verlinken könnte.
Wer den Zugriff auf seine Seiten beschränken wolle, solle dies mit einem Passwortschutz
tun. Die Erfahrung habe allerdings gezeigt, dass Benutzer wenig Sympathie für derartige
Hürden haben und sich in der Regel ganz einfach von den betreffenden Sites abwenden.
Wenn nun die Gerichte «tiefe Links» für ungesetzlich erklären sollten, so Rosenberg
weiter, und wenn in der Folge jeder Web-Autor erst werde nachfragen müssen, ob ein
beabsichtigter Link genehm sei, dann könne man das fortgesetzte Wachstum des Webs mit
seinen neuen Dienstleistungen vergessen. Vielmehr werde man sich dannzumal mit der Frage
beschäftigen müssen, ob das betreffende Gesetz nur auf ganz grosse oder auch schon auf
mittelgrosse kommerzielle Sites anzuwenden sei. Oder ob nun auch «tiefe Bookmarks» von
privaten Surfern verboten sind. - Von der Frage, wie unter solchen Bedingungen Suchdienste
überhaupt noch funktionieren sollen, einmal ganz abgesehen (mehr zur Suche hier).
In einem weiteren Artikel
präzisiert Rosenberg, es gäbe neben dem Passwortschutz noch weitere technische
Möglichkeiten, eine Site gegen «deep links» zu sperren. Diese Lösungen seien mit
Sicherheit auch Ticketmaster bekannt, würden aber nicht verwendet. Das könne eigentlich
nur heissen, dass man die Angelegenheit ein für alle Mal mit einem Gerichtsurteil
erledigen wolle.
Hier täuschte sich Rosenberg offenbar - zumindest teilweise. Vor wenigen Tagen hat
Ticketmaster einer Meldung
des «Industry Standard» zufolge nämlich angekündigt, auf seiner Site eine Erklärung
darüber zu veröffentlichen, welche Links akzeptabel seien und welche nicht. Zwar lässt
sich beim Billetverkäufer bis jetzt noch nichts Derartiges finden, die Stossrichtung aber
ist klar: «Die Rechtssprechung wird einige Jahre benötigen, um diese Geschichte zu
klären. Oft geht es daher schneller, eine Lösung mit den Vertretern der Industrie zu
suchen, indem die Leute unter einander abmachen, was vernünftig ist und was nicht», wird
der CEO von Ticketmaster, Charles Conn, von «internet news.com» zitiert.
Damit versucht man nun offenbar, einem allenfalls abschlägigen Gerichtsurteil mittels
Absprachen zuvorzukommen; immerhin scheinen sich für diese Strategie aber noch keine
Partner gefunden zu haben.
«Beten wir dafür, dass die Vernunft hier obsiege», endet Rosenberg, und einer seiner
Leserbrief-Schreiber rät in bester Web-Manier gar zum Boykott: «Eine Möglichkeit gegen
jene zu kämpfen, die kein "deep linking" wollen, ist, überhaupt nicht mehr zu
ihnen zu linken.»
Mail an die Vereinigung Internet ohne Zensur IOZ
Mail an den Webmaster
URL: www.ioz.ch/news/000420..htm