20. April 2000

Aus der Weltwoche, Ausgabe Nr. 42/99, 21.10.1999

Wenn Links nicht recht sind

Hyperlinks machen das Wesen des Internets aus. Trotzdem wird von verschiedenen Seiten versucht, ihren Gebrauch einzuschränken

Von Alain Egli

Mit «Net» und «Web» haben sich zur Bezeichnung des neuen Mediums zwei Metaphern etabliert, deren Merkmale Verbindungen sind. Die «Verknüpfung» von «Texten» - um zwei weitere häufig verwendete Bilder aus dem Bereich des Textilen aufzunehmen - geschieht dabei durch Hyperlinks, also durch Verweise von einer Stelle innerhalb eines Dokuments auf ein anderes Dokument oder eine andere Dokumentpassage.
Ermöglicht wird dieses Gewirke durch das Hypertext Transfer Protocol (http) und die Hypertext Mark-up Language (html), welche der Physiker und Web-Pionier Tim Berners-Lee vor rund zehn Jahren am Genfer Forschungszentrum CERN als einfache Standards für das WWW ersann (mehr dazu in einem Artikel der «New York Times»).
Die Entstehungsgeschichte des Internets und die Absichten Berner-Lees - er wollte ein universelles öffentliches Massen-Medium zum freien Informationsaustausch schaffen - sind nur vermeintlich ein alter Hut. In Amerika wird nämlich gegenwärtig ein Kampf ausgefochten, dessen Ausgang für das Wesen und die weitere Entwicklung des Web entscheidend sein dürfte: Der Kampf darum, Hyperlinks frei setzen zu können. Damit aber steht die wichtigste Eigenschaft des WWW überhaupt unter Beschuss.
Dabei hat schon die Frage, um die es letztlich geht, etwas Absurdes: Ist es erlaubt, öffentlich zugängliche Adressen zu publizieren? Nein, meinen einem Bericht von «Wired News» zufolge aber die Universal Studios, welche dem Betreiber von Movielink Jean-Pierre Bazinet verboten, ohne ausdrückliche Genehmigung auf ihre Film-Trailer zu verweisen. Zwar war die Behauptung von Universal, die Links seien illegal, ein Bluff, denn bis dato hat sich in den Vereinigten Staaten kein Gericht mit dieser Frage befasst. Trotzdem gab Bazinet nach, fürchtete er doch - so die «New York Times» - die Macht des Filmgiganten. Immerhin ist seine Korrespondenz mit Universal aber auf einer eigenen Web-Seite für die Öffentlichkeit zugänglich.
Dem Vorwurf «illegaler Links» sieht sich - wiederum gemäss «New York Times» - auch AuctionWatch.com ausgesetzt, ein Dienst, der die Suchmaschinen verschiedener Auktionen (mehr dazu hier) abfragt und die Resultate in Linklisten aufführt. Der Auktions-Pionier und Branchenleader eBay verwehrt sich nun gegen diese Praxis; man ziehe sowohl technische als auch rechtliche Massnahmen in Betracht, wird ein Firmensprecher zitiert. Trotzdem ist AuctionWatch.com nicht bereit nachzugeben, vielmehr wolle man dem «gewaltigen Bedürfnis der Kunden» weiterhin entsprechen.

Bei all diesen Muskelspielen wird im Wesentlichen darum gestritten, wie «tief» in das Angebot einer fremden Site verlinkt werden darf. Währenddem sich nämlich jeder Betreiber über einen Link auf seine Einsstiegsseite freut - etwa auf www.weltwoche.ch -, sind verschiedene Anbieter paradoxerweise wenig glücklich über Verweise, die unter Umgehung von Einstiegs- und Zwischenseiten direkt auf eine bestimmte Inhalts-Seite zielen (zum Beispiel www.weltwoche.ch/frontarchiv/4299.frontfenster.html). Grund für das Missfallen ist der Umstand, dass den Betreibern mit den umschifften Seiten auch Werbeeinnahmen entgehen.
Tatsächlich spaltet die Frage nach der Gesetzeskonformität dieser «deep links» selbst Rechtsexperten in zwei Lager. Die einen finden, dass jede Webpage Verweise gleichsam impliziere: «Das Ziel des Web ist, alles mit allem zu verbinden. Wenn jemand sagt "Du darfst nicht zu meiner Seite linken", dann hat er nicht verstanden, worum es im Web geht», wird etwa der Spezialist für Cyber-Recht Carl Oppedahl zitiert.
Dem setzt die Urheberrechts-Anwältin Emily Madoff entgegen, dass es dem Autor einer Website freistehen müsse zu bestimmen, in welcher Weise Surfer seine Site erleben. Zwar werde das Web damit etwas weniger frei, gibt sie zu, doch spiegle diese Entwicklung lediglich die Tatsache wieder, dass das Internet zum kommerziellen Medium werde.
Mit entgangenen Einkünften ging der Billettvertrieb Ticketmaster bezeichnenderweise schon vor zwei Jahren gegen den Microsoft gehörenden online-Städteführer Sidewalk vor, der «tief» ins Ticketmaster-Angebot verlinkte. Microsoft entgegnete damals, Links seien ein Teil des Rechts auf freie Meinungsäusserung. Doch obschon diese Ansicht von einem Richter in Georgia gestützt wurde, einigten sich die Kontrahenten aussergerichtlich: Sidewalk verwies fortan lediglich auf die Hauptseite von Ticketmaster.
Dieser Erfolg genügte Ticketmaster aber nicht. Einem Bericht der «New York Times» zufolge hat das Unternehmen vor kurzem einen weiteren Prozess angestrebt. Beklagter ist diesmal der Konkurrent Tickets.com. Zwar wird Tickets.com in der Anklage auch vorgeworfen, Inhalte von Ticketmaster gestohlen und Falschinformationen ins Web gesetzt zu haben. Dennoch dürften die «deep links» aber der zentrale Punkt sein. «Wenigstens finden wir jetzt heraus, in welche Richtung das Gesetz geht», meint ein Experte für Internet-Recht und fährt fort: «Wenn deep linking als illegal beurteilt wird, ist der eigentliche Verlierer die Anwenderfreundlichkeit des Internets, weil man die Leute dann nicht mehr da hinschicken kann, wo sie hin wollen.»

Dem pflichtet auch «Salon»-Herausgeber Scott Rosenberg bei. Zwar töne «deep link» mit seinem finsteren Unterton wie eine Hommage an Porno und Watergate, in Wirklichkeit bezeichne es aber eine im Net überaus alltägliche Tätigkeit. Man stelle sich nur einmal vor, er als Web-Journalist müsste seinen Lesern mitteilen, sie sollten, um einen von ihm zitierten Artikel zu finden, beispielsweise zu «Wired News» gehen und dort die Begriffe «Ticketmaster AND lawsuits» in die Suchmaschine eingeben - nachdem er den Artikel ja selber schon gefunden habe und als Dienst am Leser gleich direkt zu ihm verlinken könnte. Wer den Zugriff auf seine Seiten beschränken wolle, solle dies mit einem Passwortschutz tun. Die Erfahrung habe allerdings gezeigt, dass Benutzer wenig Sympathie für derartige Hürden haben und sich in der Regel ganz einfach von den betreffenden Sites abwenden.
Wenn nun die Gerichte «tiefe Links» für ungesetzlich erklären sollten, so Rosenberg weiter, und wenn in der Folge jeder Web-Autor erst werde nachfragen müssen, ob ein beabsichtigter Link genehm sei, dann könne man das fortgesetzte Wachstum des Webs mit seinen neuen Dienstleistungen vergessen. Vielmehr werde man sich dannzumal mit der Frage beschäftigen müssen, ob das betreffende Gesetz nur auf ganz grosse oder auch schon auf mittelgrosse kommerzielle Sites anzuwenden sei. Oder ob nun auch «tiefe Bookmarks» von privaten Surfern verboten sind. - Von der Frage, wie unter solchen Bedingungen Suchdienste überhaupt noch funktionieren sollen, einmal ganz abgesehen (mehr zur Suche hier).
In einem weiteren Artikel präzisiert Rosenberg, es gäbe neben dem Passwortschutz noch weitere technische Möglichkeiten, eine Site gegen «deep links» zu sperren. Diese Lösungen seien mit Sicherheit auch Ticketmaster bekannt, würden aber nicht verwendet. Das könne eigentlich nur heissen, dass man die Angelegenheit ein für alle Mal mit einem Gerichtsurteil erledigen wolle.
Hier täuschte sich Rosenberg offenbar - zumindest teilweise. Vor wenigen Tagen hat Ticketmaster einer Meldung des «Industry Standard» zufolge nämlich angekündigt, auf seiner Site eine Erklärung darüber zu veröffentlichen, welche Links akzeptabel seien und welche nicht. Zwar lässt sich beim Billetverkäufer bis jetzt noch nichts Derartiges finden, die Stossrichtung aber ist klar: «Die Rechtssprechung wird einige Jahre benötigen, um diese Geschichte zu klären. Oft geht es daher schneller, eine Lösung mit den Vertretern der Industrie zu suchen, indem die Leute unter einander abmachen, was vernünftig ist und was nicht», wird der CEO von Ticketmaster, Charles Conn, von «internet news.com» zitiert.
Damit versucht man nun offenbar, einem allenfalls abschlägigen Gerichtsurteil mittels Absprachen zuvorzukommen; immerhin scheinen sich für diese Strategie aber noch keine Partner gefunden zu haben.
«Beten wir dafür, dass die Vernunft hier obsiege», endet Rosenberg, und einer seiner Leserbrief-Schreiber rät in bester Web-Manier gar zum Boykott: «Eine Möglichkeit gegen jene zu kämpfen, die kein "deep linking" wollen, ist, überhaupt nicht mehr zu ihnen zu linken.»


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