20. Juni 2000

Juristentagung* in Zürich über Verantwortlichkeiten im Internet kritisiert Praxis des Bundesamtes für Polizeiweisen und des Bundesgerichtes

* organisiert vom Schweizer Forum für Kommunikationsrecht SF, vom Zentrum für Informations- und Kommunikationsrecht ZIK und von der Swiss Interactive Media Association SIMA

Kurz nach nach Inkraftsetzung des revidierten Medienstrafrechtes (im StGB) hat das Bundesgericht Teile davon wieder aufgehoben, wie die Vereinigung IOZ schon seit längerem kritisiert (www.ioz.ch/medienrecht/kaskadenhaftung.htm). Dies wurde an der heutigen Juristentagung in Zürich zum Thema Verantwortlichkeiten im Internet in einem Vortrag von Rechtsprofessor Marcel Niggli, Universität Freiburg, als Fehlurteil kritisiert, das kaum lange Bestand haben könne.

Als rechtswidrig nach geltendem Recht bezeichnete Niggli auch die von der Bundespolizei vertretene Auffassung, Access-Provider, die lediglich einen Zugang zum Internet zur Verfügung stellen, könnten für Internet-Inhalte strafrechtlich verantwortlich gemacht werden. Der nächste Referent, der St Galler Rechtsanwalt Dr Markus Berni, schloss sich dieser Kritik an und fasste wörtlich zusammen:

1. Die Schlussfolgerung sowohl des Bundesamtes für Justiz wie auch der Bundespolizei, wonach bereits utner geltendem schweizerischem Recht eine strafrechtliche Verantwortlichkeit von Internet-Access-Providern besteht, ist unrichtig.

2. Aus rechtspolitischer Sicht ist festzuhalten, dass die Schlussfolgerungen [der Bundespolizei] der Entwicklung in der Europäischen Union zuwiderlaufen, welche reine Access-Provider von der Verantwortlichkeit freistellen.

Der Vertreter des Bundesamtes für Polizei stand an dieser Juristentagung mit seiner zensurorientierten Auffassung isoliert da.


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