21. Juni 2000
Unbefriedigende Antwort von Bundesrätin Metzler zur Internetzensur
Mit Datum vom 15.6.2000 hat Bundesrätin Metzler, Vorsteherein des Eidgenössischen Justizdepartementes, auf unsere Kritik an den Internet-Zensur-Aktivität der Bundespolizei (www.ioz.ch/news/000517.htm) geantwortet. Offenbar wird sie von ihren Zensur-Beamten in Fragen von grundrechtlicher Bedeutung hinters Licht geführt. Nur so können wir uns erklären, dass sie in ihrem Schreiben behauptet, das umstrittene "Positionspapier" der Bundespolizei (www.ioz.ch/news/000517.htm) stelle "klar, dass eine Sperrempfehlung grundsätzlich nur im Rahmen eines Strafverfolgungsverfahrens erfolgen" könne. Dies ist jedoch nicht einmal andeutungsweise in diesem Positionspapier enthalten! Zudem ist es auch in hängigen Strafverfahren nicht Aufgabe der Bundespolizei, dem Urteil vorzugreifen. Dies verletzt elementare Grundprinzipien unserer Rechtsordnung. Für vorsorgliche Massnahmen während eines Strafverfahrens ist der Richter zuständig. Die Beamten von Bundesrätin Metzler massen sich mit ihren Zensuraktivitäten richterliche Kompetenzen an. Dies wischt auch die Beschönigung in ihrem Brief nicht weg, in diesem Positionspapier werde ausgeführt, "dass die Sperrempfehlungen nur Inhalte betreffen können, die auf Grund der Rechtsprechung als unzweifelhaft widerrechtlich eingestuft werden müssen." Der Vollzug zum Beispiel des Antirassismusgesetzes zeichnet sich gerade durch völlige Unberechenbarkeit aus.
Wir haben deshalb Frau Bundesrätin Metzler heute nochmals geschrieben:
Internet-Zensur
Sehr geehrte Frau Bundesrätin,
an der Juristentagung in Zürich vom 20.6.00 zum Thema "Verantwortlichkeit im Internet" vertrat Ihr Beamter Hans Ulrich Bühler einsam und von den anderen Referenten heftig kritisiert die Zensur-Auffassung gemäss dem "Positionspapier der Bundespolizei zur strafrechtlichen Verantwortung von Internet-Service-Providern". Die darin vertretene Auffassung, dass Access-Provider, welche einzig und allein den Zugang zum Internet vermitteln - analog einer Telefonzentrale -, für Internet-Inhalte verantwortlich gemacht werden könnten und müssten, wurde klar als rechtswidrig nach geltendem schweizerischem Recht beurteilt.
Dazu kommt, dass ich Ihnen leider mitteilen muss, dass Sie von Ihren Beamten in Fragen von grundrechtlicher Bedeutung unwahr informiert werden. In Ihrem Schreiben vom 15.6.00 - das ich hiermit bestens verdanke - heisst es, dass gemäss diesem Positionspapier "eine Sperrempfehlung grundsätzlich nur im Rahmen eines Strafverfolgungsverfahrens erfolgen kann". Dies lässt sich indessen dem Positionspapier nicht einmal andeutungsweise entnehmen! Auch Ihr Beamter Hans Ulrich Bühler, der an der Juristentagung dieses Positionspapier erläuterte, sagte nichts dergleichen.
Es ist bekannt, dass die Verwaltung dazu neigt, Grundrechte und Freiheitsrechte als eher störend zu empfinden und nach Hauswart-Mentalität rasch glaubt, mit Vorschriften und Verboten für "Ordnung" sorgen zu müssen. So auch vorliegend, wo versucht wird, das Internet unter staatliche Kontrolle zu bringen, indem dort eingegriffen wird - beim Access-Provider - wo es gerade am einfachsten ist, egal, ob das mit der Rechtsordnung verträglich ist oder nicht. Zensur einerseits und Verfassungs- bzw Menschenrechte andererseits sind in einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft etwas derart Fundamentales, dass ich Ihnen dringend empfehle, das Thema Internet-Zensur zur Chefsache zu machen und nicht weiter dem Eigenleben der Verwaltung zu überlassen - um so mehr, als Sie offenbar nicht wahrheitsgemäss informiert werden.
Mit freundlichen Grüssen
Dr Erwin Kessler, Vereinigung Internet ohne Zensur IOZ
Mail an die Vereinigung Internet ohne Zensur IOZ
Mail an den Webmaster
URL: www.ioz.ch/news/000621.htm