1. Oktober 2000

Die Moralisten schreiben nach Zensur legaler Internet-Inhalte

Aus der Sonntagszeitung vom 1.10.00


Keine Handhabe gegen
Schmuddelware im Netz

Der Fall eines Zuger Erotikanbieters zeigt
erneut, wie schwer sich Internetprovider mit
der Kontrolle von Web-Inhalten tun

VON DANIEL METZGER

Die Strafverfolgungsbehörden der Westschweiz
und des Tessins sind sich einig: Bald soll es ein
Ende mit dem anonymen Surfen im Internet haben.
Das jedenfalls forderten sie am Donnerstag in
Genf anlässlich einer Konferenz. Die
Internetprovider müssten ihre Nutzer und Inhalte
besser prüfen, um Straftaten im globalen
Datennetz zu verhindern.
Ein aktuelles Beispiel zeigt: Die Hinterhöfe und
Grauzonen des Internet sind überall. Das weiss
seit vergangener Woche auch der Provider
PSINet, der im luzernischen Kriens ein
Rechenzentrum für seine Kunden unterhält. Zu
diesen gehört die Firma Jucom Entertainment Ltd.
in Neuheim im Kanton Zug. Sie unterhält mehrere
Websites mit pornografischen Inhalten - vor allem
Fotos und Filmaufnahmen von sehr jungen
Mädchen.
Aufgeschreckt durch Recherchen der
SonntagsZeitung, durchsuchte ein
Vertrauensanwalt von PSINet den betroffenen
Server nach kinderpornografischem Material.
Auch eine so genannte Mitglieder-Sektion, die
erst nach Bezahlung von bis zu 35 Dollar
Monatsgebühr einsehbar ist, wurde durchforstet.
Ergebnis: «Nach heutigem Stand», meldete
Geschäftsführer Marcel Casserini, «ist der Inhalt
vielleicht moralisch verwerflich, aber nicht
illegal.» Über weitere Verknüpfungen gelangt
man auf den Jucom-Sites direkt auf ausländische
Rechner anderer Anbieter, die auch Sexbilder mit
Kindern jeglichen Alters versprechen. «Diese
Links sind nach heutigem Recht leider nicht
illegal», sagt Casserini.
Immer wieder beteuern die Provider, es sei
unmöglich zu kontrollieren, für welche Art von
Daten die Kunden den gekauften Speicherplatz
benötigen. Abhilfe schaffen sollen bei PSINet
Klauseln in den Kundenverträgen, die das
Speichern von tier- oder kinderpornografischen
und rassistischen Inhalten untersagen. Aber die
Datenmengen sind zu gewaltig, um manuell zu
prüfen, ob sich jeder an die Auflagen hält - und
noch existiert keine Software, die diese Aufgabe
automatisch erfüllen könnte. «Uns bleibt nichts
anderes, als auf Hinweise von Dritten umgehend
den Anwalt einzuschalten», sagt Casserini.
Im Fall von Jucom Entertainment gehört der
betroffene Rechner nicht einmal PSINet, sondern
dem Kunden. Zwar steht das Gerät beim Provider,
doch dieser sorgt eigentlich nur für eine schnelle
Anbindung ans Internet. Die erst 1999 gegründete
Jungfirma bestellte sofort eine Kapazität von 4
Megabits pro Sekunde - offenbar rechnete sie mit
grossen Besucherzahlen.
PSINet verlangte einen
Unbedenklichkeitsnachweis. Diesen lieferte die
Jucom Entertainment GmbH Anfang Juli: Der
Rotkreuzer Rechtsanwalt und Notar Michael
Ebinger befand, die Zurschaustellung nackter
Kinder im Internet bedeute keine strafbare
Handlung, sogar wenn «der Genitalbereich ins
Zentrum» rücke. Indes: «Ob moralische Bedenken
bestehen», schrieb Ebinger, «ist eine andere
Frage.» Darüber müssten jedoch nicht die Richter
befinden, sondern jeder einzelne Nutzer.
Diesem ist es dann auch überlassen, Texte zu
beurteilen, die unter zwei von Jucom
Entertainment betriebenen Adressen abrufbar
sind. Da schildert etwa eine angeblich 13-Jährige,
wie sie ihren Vater verführt: «Daddy, ich will,
dass du mich fickst!» Drei Mustertexte sind frei
zugänglich - nur Englischkenntnisse sind nötig.
Es sind nicht nur solche Vorkommnisse, die stets
von neuem den Ruf nach strikteren Kontrollen von
Web-Inhalten provozieren. Regelmässig
verlangen Politiker nach Filtern, die unliebsame
Sites blockieren sollen. Besonders angeregt wird
zurzeit in Deutschland diskutiert - dort geht es um
die Ausblendung rechtsradikaler Inhalte, die
vornehmlich auf Servern in den USA gespeichert
sind, für deutsche Behörden also unerreichbar.
CDU-Abgeordnete fordern, die Datenströme an
wichtigen Knotenpunkten automatisch zu filtern.

Staatliche Kontrolle versus
Eigenverantwortung der Nutzer

Sie sind nicht alleine. Auch die Musikindustrie,
nationale Steuerbehörden und Konzerne drängen
darauf, die Verbreitung gewisser Inhalte so zu
unterbinden. Dabei mischen sich kommerzielle
Absichten mit politischen - kein Wunder, dass
solche Begehren auf Widerstand stossen.
Während die einen fürchten, in Zukunft keine
MP3-Musikdateien mehr austauschen zu können,
sehen andere politische Gefahren: Theoretisch ist
es möglich, dass Regierungen die gleiche
Technologie zur Unterdrückung oppositioneller
Meinungen einsetzen könnten.
Online-Communities, die ihren Mitgliedern gratis
Speicherplatz zur Verfügung stellen, setzen
teilweise so genannte «Flesh Finder» ein. Diese
Programme durchforsten die Festplatten nach
Bildern, die auffällig viel Hauttöne enthalten. Nur
lässt sich das Gefundene nicht einfach
automatisch aus den Datenströmen filtern: «Oft
handelt es sich eben auch um Erinnerungsfotos aus
den Badeferien», weiss John D. Eikenberry,
Technischer Leiter bei Lycos Europe in
Gütersloh.
Die Standpunkte könnten unterschiedlicher nicht
sein. Während auf der einen Seite wieder einmal
der Ruf nach staatlicher Kontrolle erklingt, setzen
andere auf die Eigenverantwortung der Nutzer.
Die sollen selbst entscheiden, welche Seiten sie
anschauen und welchen Informationen sie trauen.
Private Initiativen versuchen derweil, gegen
unsittliche oder sogar illegale Inhalte vorzugehen.
Eine davon ist http://Stopp-Kinderporno.ch, 1998
vom Aargauer Oliver Schöni gegründet. Per
Internet kann man ihm mitteilen, wenn man
kinderpornografisches Web-Material gefunden zu
haben glaubt; Schöni leitet die Meldungen dann an
eine belgische Polizeistelle weiter: «Die ist im
Moment meine einzige Ansprechstation.» Das
Schweizer Bundesamt für Polizeiwesen stellte die
Internetbeobachtung im Dezember 1999
«vorübergehend» ein; erst im kommenden Jahr
soll nun über eine Weiterführung entschieden
werden - auch das ein Missstand.
Schöni hat mittlerweile rund 60 Unterstützer
gefunden. In der Liste finden sich etwa die
Kantonspolizei Aargau, die Solothurner
SVP-Kantonalpartei und die Pfadfinderabteilung
St. Georg Aarau. Was Schöni allerdings nicht
wusste: Auch eine alte Bekannte hat sich
eingeschmuggelt - die Jucom Entertainment GmbH
in Neuheim. «Das ist», findet der überraschte
Kinderporno-Jäger, «nun doch ziemlich
unverfroren.»
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