24. Oktober 2000
Die Schweizer Provider wehren sich gegen das Internet-Verantwortlichkeits-Konzept des Bundesamtes für Polizeiwesen
llegales im Internet - zu viele
offene Fragen
Strafrechtsexperten orten
eklatante Rechtsunsicherheit
Bundesbehörden und die
Telekommunikationsbranche sind sich
uneinig, wie der Kampf gegen illegale
Internet-Inhalte zu führen ist. Wie sollen
Provider, die Zugangsanbieter, in die Pflicht
genommen werden? Die
Strafrechtsexperten Niggli, Riklin und
Stratenwerth kommen in einem Gutachten
zum Schluss, dass die «unglaubliche
Bandbreite an offenen Fragen» dringend
nach gesetzlichen Regelungen ruft.
Im Juli 1998 forderte die Bundespolizei die
schweizerischen Internet-Schleusenwärter auf,
Websites mit rassendiskriminierenden Inhalten
zu sperren. Das behördliche Rundschreiben
setzte eine Kontroverse über die strafrechtliche
Verantwortlichkeit von Internet-Providern in
Gang. Im April dieses Jahres formulierte die
Bundespolizei Verhaltensgrundsätze, in
welchen den Providern eine aktive Rolle im
Kampf gegen illegale Inhalte zugewiesen
wurde. Obschon sich das Papier auf ein
Rechtsgutachten des Bundesamts für Justiz
stützte, blieb die Verunsicherung erheblich. Aus
der Sicht der Telekommunikationsbranche sind
die Ansprüche der Bundespolizei zu imperativ
formuliert.
Der Verband Inside Telecom (VIT), der private
Anbieter elektronischer Dienstleistungen vertritt,
liess in der Folge von den Professoren Marcel
Niggli, Franz Riklin und Günter Stratenwerth ein
Zweitgutachten erstellen. Es sollte im Detail
abgeklärt werden, inwieweit die
Zugangsvermittler für illegale Inhalte im Internet
überhaupt strafrechtlich verantwortlich sind und
wie sie sich zu verhalten haben.
Handlungsbedarf ausgewiesen
Das am Montag in Bern vorgestellte Gutachten
spricht eine deutliche Sprache. Der Freiburger
Strafrechtsexperte Niggli wies auf verschiedene
Felder hin, in denen eklatante
Rechtsunsicherheit herrsche. Ungeklärt sei
zunächst, inwiefern das Internet überhaupt dem
Medienstrafrecht unterstehe. Sodann biete der
weltweite Datenfluss mannigfache Probleme:
Was ist zu tun, falls ein Provider hauptsächlich
im Ausland tätig ist? Welche
Strafverfolgungsbehörde ist zuständig?
Schwierigkeiten bereite auch etwa die Frage,
wie die Strafnorm der Gehilfenschaft auf das
Internet übertragbar ist. Nigglis mündlicher
Kurzvortrag bestätigte das, was im Gutachten
auf 60 Seiten nachzulesen ist. Die
Unsicherheitsfaktoren auf den verschiedenen
Ebenen potenzieren sich zu einer Rechtslage,
die verschwommener kaum sein könnte. Der
Handlungsbedarf sei ausgewiesen, zumal das
rasante Tempo im Telekom-Bereich sonst dazu
führe, dass die Gesetzeslücken ausfransen
würden, mahnte Niggli. Dieser Forderung wird
im Gutachten wie folgt Nachdruck verliehen:
«Es erscheint nicht weiter verwunderlich, dass
im umliegenden Ausland entsprechende
gesetzliche Regelungen bereits in Kraft sind
bzw. dort, wo dies nicht zutrifft, solche
Regelungen zumindest in Vorbereitung sind.»
Der VIT ist, wie Vizedirektor Burgener an der
Medienorientierung unterstrich, an einer
raschen Klärung der Gesetzeslage interessiert.
Die nebulöse Rechtslage sei unerträglich. Es
sei keinesfalls das Ziel des Branchenverbands,
die schwarzen Schafe zu schützen. Vielmehr
wolle man im Kampf gegen rassistisches und
kinderpornographisches Material sowie gegen
urheberrechtliche Raubzüge mit den Behörden
kooperieren. Dabei könne es aber nicht darum
gehen, die in der Schweiz tätigen Provider in
administrative und damit
wettbewerbshemmende Fesseln zu legen.
Politik am Zug
Seitens der Bundespolizei konzedierte Jürg
Bühler, dass die inexistente Rechtspraxis
bezüglich der Verfolgung schwarzer
Internet-Schafe kein Zustand ist, den es zu
erhalten gilt. Gleichzeitig sei aber auch
festzustellen, dass das Gutachten der drei
Strafrechtsexperten die bundespolizeilichen
Vorstellungen zumindest nicht als undenkbaren
Lösungsansatz bezeichne. Das Positionspapier
der Bupo vom April 2000 sei denn auch bis auf
weiteres verbindlich. Das weitere Vorgehen
bezeichnete Bühler als offen. Die
Kontaktgruppe, in der Vertreter der
Bundesämter für Informatik, für Kommunikation,
für Justiz und für Polizei mit Leuten aus der
Telekom-Branche zu Rate sitzen, werde ihre
Arbeit fortsetzen.
Der Ball dürfte allerdings rasch in Richtung
Politik weiterrollen. VIP-Vizedirektor Burgener
erklärte, es seien Vorgespräche im Gang, die
in eine parlamentarische Initiative münden
sollen. Man werde aller Voraussicht nach in der
Dezembersession im Ständerat davon hören.
Neue Zürcher Zeitung, Ressort Inland,
24. Oktober 2000, Nr.248, Seite 13
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