27. November 2000

Steht die Zensurabteilung des Bundesamtes für Polizeiwesen über den Gerichten?

Mit heutigem Datum richtete die Vereinigung IOZ folgende Eingabe an Bundesrätin Metzler, Vorsteherin des Eidg Justiz und Polizeidepartementes:

Sehr geehrte Frau Bundesrätin,
der Sonntagszeitung vom 27.11.2000 entnehmen wir folgende neue Internet-Zensuraktivität Ihres Bundesamtes für Polizeiwesen:

Amaudruz bleibt aktiv

Auch Bundesamt für Polizei will jetzt
einschreiten

Zürich/Lausanne - Der Fall von
Holocaust-Leugner Gaston-Armand Amaudruz
geht in eine weitere Runde. Nach dem
Generalstaatsanwalt des Kantons Waadt reichte
auch der Schweizerische Israelitische
Gemeindebund (SIG) beim Bundesgericht
Beschwerde ein. Dies bestätigte der Anwalt des
SIG, Bernard Geller, der SonntagsZeitung.
Amaudruz hatte gegen ein Urteil der Vorinstanz
beim Kassationshof des Waadtländer
Kantonsgerichtes Rekurs eingelegt. Dieses hiess
den Rekurs teilweise gut und reduzierte eine
Strafe wegen Verbreitung von revisionistischem
Gedankengut von zwölf auf drei Monate.
Im Internet verbreitet Amaudruz nach wie vor
revisionistische Ideen. Auf einer Seite mit dem
Titel «Wilhelm Tell» verteidigt sich der
Holocaust-Leugner. «Diese Seite ist eine
klassische Revisionisten-Seite, die sämtliche
Straftatbestände des Antirassismus-Gesetzes
erfüllt», erklärt Sämi Althof von der Aktion
Kinder des Holocaust. Vor zwei Jahren hat sich
Althof zusammen mit dem Bundesamt für Polizei
bei den Internetprovidern darum bemüht, die
«Wilhelm Tell»-Seite zu sperren. Damals mit
Erfolg.
Doch seit kurzem ist die Seite wieder abrufbar.
Das Bundesamt für Polizei will jetzt ebenfalls
aktiv werden. «Wir haben 1998 die Provider
angeschrieben und diese gebeten, diese Seite zu
sperren. Wir werden bei der nächsten Sitzung mit
den Providern dieses Thema erneut ansprechen»,
erklärt Philipp Kronig vom Bundesamt für
Polizei. Gregor Sonderegger

Wir kennen die historische Auffassung von Amaudruz über den Verlauf des Holocausts nicht und interessieren uns auch nicht dafür. Hingegen interessieren wir uns dafür, dass das Menschenrecht auf freie Meinungsäusserung von Ihren Bürokraten respektiert wird und Eingriffe in die Meinungsäusserungsfreiheit nur nach den Grundsätzen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte erfolgen, dh nur wenn eine von einem Gericht berurteilte, zwingende Notwendigkeit im öffentlichen Interesse besteht. Dass das Bundesamt für Polizeiwesen immer mehr als nationale Internet-Zensur-Instanz agiert, finden wir deutsch und deutlich gesagt eine riesen Schweinerei, pardon: Menscherei.

Im Verfahren gegen Amaudruz' hat das Gerichtg offenbar keine Sperrung von Amaudruz' Internetseiten veranlasst. Hierzu wird es seine Gründe gehabt haben.

Wir bitten Sie, zuhanden unserer Mitglieder, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:

1. Hat Ihr Bundesamt für Polizeiwesen die Aufgabe und Kompetenz, (Zensur-)Massnahmen gegen Personen einzuleiten, nachdem dies im ordentlichen Gerichtsverfahren nicht veranlasst wurde?

2. Warum kann Ihr Bundesamt für Polizeiwesen fortwährend ungestraft das verfassungsmässige Gewaltenteilungsprinzip missachten und mit eigenmächtiger Zensur, am rechtsstaatlichen Gerichtsweg vorbei, gegen Meinungsäusserungen vorgehen?

Mit freundlichen Grüssen
Dr Erwin Kessler, Präsident Vereinigung IOZ

 


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