2. Dezember 2001 / Meldung von Online-Welt +++ Newsflash 48/01 +++ http://www.newsflash.de/
"Jugendschutz" in Deutschland: "Online-Erotik erst ab
23 Uhr"
Bund und Länder haben sich auf Grundsätze für den Jugendschutz im Internet
geeinigt. Einer
der Punkte in dieser Übereinkunft ist die Sperrung nicht jugendfreier Inhalte zwischen
23.00
Uhr und 6.00 Uhr, falls der Zugang nicht auf andere Weise für Minderjährige gesperrt
wird.
Außerdem soll ein "positives Rating für unbedenkliche Angebote" eingeführt
werden.
Grundsätzlich sollen die Länder für den Jugendschutz in den Medien zuständig sein,
doch will
sich der Bund Mitbestimmungsrecht vorbehalten. Die Staats- und Senatskanzleien der Länder
und das Bundeskanzleramt haben damit die Eckpunkte für einen künftigen
Jugendmedienschutz-Staatsvertrag ausgehandelt.
Herkulesarbeit für Don Quijote
Kommentar von Stefan Wölfel
Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man lauthals lachen: Was sich die Damen und Herren
in den Staatskanzleien alles einfallen lassen, wenn sie über Dinge sprechen, die sie
offenbar
nicht verstehen, erschreckt und amüsiert gleichermaßen.
Nein, natürlich stört es nicht, wenn der Internet-User namens Herr Hochnotgeil seine
eindeutigen Internetadressen nur noch zwischen 23 Uhr Nachts und 6 Uhr Morgens anwählen
kann. Das tut er im Regelfall sowieso in dieser Zeit, weil es günstiger ist. Wie gut,
dass dann
mit einer Sperrung verhindert werden kann, dass sich tagsüber Minderjährige auf Seiten
verirren, die deren unschuldigem Gemüte schwersten Schaden zufügen könnten. Welch
nobles Anliegen.
Aber die wichtigsten Fragen, die zwischen Wunschdenken und Realitätsverlust diskutiert
wurden, stellte man scheinbar nicht: Wer soll das überwachen? Wer soll die Überwachung
bezahlen? Soll dies so geregelt werden wie in der unseligen Überwachungsverordnung TKÜV?
Die Provider werden nicht gerade erfreut sein, aus Millionen von Homepages diejenigen zu
filtern, die moralisch verwerflich sind.
Sicherlich wird es möglich sein, die in Deutschland ansässigen Anbieter von
Erotikinhalten -
nicht vergessen: dazu gehört auch die ansonsten seriöse Telekom-Tochter T-Online - dazu
zu bewegen, im Morgengrauen pikante Angebote vom Netz zu nehmen. Das wird technisch
keinerlei Problem darstellen. Aber was ist mit jenen Anbietern, die im Ausland ansässig
sind?
Wie soll Erotikproduzenten in anderen Zeitzonen ein bundesdeutscher Pornoladenschluss klar
gemacht werden?
Uns ist allen klar, dass das Internet in weiten Teilen ein anarchischer Saustall ist. Aber
diese
Zeitbeschränkung wird sich wohl kaum als das geeignete Instrument erweisen, einen
Klosterhof daraus zu machen. Leider ist das Internet kein lokaler Lesezirkel, sondern ein
internationales Kommunikationsmedium, das sich jenseits der bundesdeutschen Grenzen nicht
mehr kontrollieren lässt.
Diese Herkulesarbeit des Ausmistens mutet dann eher an wie Don Quijotes Kampf gegen die
Windmühlenflügel. Viel Spaß bei der Umsetzung sei den Damen und Herren dabei
gewünscht.
Hier haben in einem peinlichen Schauturnen die Profilsüchtigsten der Republik wieder
einmal
jene Dinge hart angepackt, die an den Stammtischen im Wahlkreis die empfindliche
Volksseele
aufheizen. Bezahlen werden die Zeche wieder andere. Aber bestimmt nicht die Staats- und
Senatskanzleien der Länder sowie das Bundeskanzleramt, wo scheinbar die Vorstellung
herrscht, man müsse nur pünktlich im Morgengrauen den Stecker ziehen.
Mail an die Vereinigung Internet ohne Zensur IOZ
Mail an den Webmaster
URL: www.ioz.ch/news/011202.htm