14. Februar 2003
Lausanner Untersuchungsrichterin befiehlt Providern die Sperrung einer Website
Quelle: InfoWeek.ch vom 13. Februar 2003Ohne gesetzliche Grundlage und ohne ordentliches Gerichtsurteil sollen die Schweizer Provider verpflichtet werden, eine kritische Website zu sperren. Der Provider Green.ch wehrt sich.
Bereits im Dezember letzten Jahres verordnete die Waadtländer
Untersuchungsrichterin Françoise Dessaux den Schweizer Providern die Sperrung
von verschiedenen URLs, die alle zum gleichen Ziel führen (Umstrittene Sperrverfügung gegen 30 Schweizer
Provider). Bei diesem Ziel
handelt es sich um eine Site namens «Appel au Peuple», deren Inhalt
ehrverletzend sein soll. Der Aufforderung ist eine Verleumdungsklage
vorausgegangen, die im Kanton Waadt eingegangen ist. Die Site selbst wird jedoch
in den USA gehostet, die ISP konnten lediglich die Inhalte der drei URLs sperren
und die entsprechende Domain von ihren DNS-Servern entfernen. Diese Massnahmen
zu umgehen sind jedoch für einen Sitebetreiber ein leichtes. Zudem bezweifelten
einige Provider, ob für die Sperrverfügung überhaupt eine rechtliche Grundlage
besteht und ob sie für die ganze Schweiz gültig ist. Sie entschlossen sich
deshalb, der Verfügung nicht nachzukommen. Inzwischen jedoch haben fast alle
ISPs der Verfügung aufgrund einer erneuten Aufforderung mit Widerwillen
nachgegeben - «fast alle» deshalb, weil sich Green.ch nach wie vor sträubt.
Als auch die letzten Provider die Site gesperrt hatten, liess Green.ch eine
Medienmitteilung vom Stapel, in der man sich zwar für Ethik im Internet
aussprach, hingegen aber die Klärung der rechtlich unklaren Situation forderte.
Prompt wurde Green.ch-Chef Guido Honegger mit einer Anzeige wegen Ungehorsams
beglückt. Ihm drohen Busse oder gar Gefängnis. Eingeschüchtert ist Honegger
dadurch aber nicht, im Gegenteil: «Ich will es jetzt wissen», so Honegger. Der
Zeitpunkt sei dafür ideal, weil der Fall - ehrverletzende Inhalte - wenig
Emotionen auslöse. Hätte es sich um pornografische oder gar pädophile Inhalte
gehandelt, läge die Situation anders. Mit diesem Fall aber gehe er bis vor
Bundesgericht, weil jetzt ein klarer Entscheid her müsse, ansonsten werde man
künftig von ähnlichen Fällen überrollt.
Auch wenn die anderen Provider der Sperrverfügung nun nachgekommen sind, der
Unmut ist gross. Kein Blatt vor den Mund nimmt beispielsweise ein sichtlich
genervter Frédéric Gargula, Systems & Network Manager bei Easynet. Man habe die
Site nun zwar unzugänglich gemacht, sollte aber wieder eine solche Aufforderung
in einem anderen Fall eintreffen, würde man dieser keinesfalls mehr nachkommen.
Angst haben die Provider vor allem davor, dass die kantonale Verfügung Schule macht und eine Fülle von ähnlichen Fällen folgt. Laut Gargula würde dies einen riesigen Aufwand für die Provider bedeuten, den sie selbstredend niemandem verrechnen können. Müssten tatsächlich plötzlich 50 solcher Sites pro Woche unzugänglich gemacht werden, hätte dies irgendwann Einfluss auf die Preise eines Providers.
Andere Provider nehmen, auf diesen Fall angesprochen, das Wort «lächerlich» in den Mund und gestehen ein, sie hätten die betreffenden Sites nur gesperrt, da ihnen die Sache langsam zu blöd geworden ist. Ein Provider, der nicht genannt werden will, hat sogar die Vermutung geäussert, das eine persönliche Sache hinter der Verordnung stecken könnte.
Wie dem auch sei: Die betroffene Site hat durch den ganzen
Wirbel einen wahren Schub an Besuchern erfahren. Zudem darf es nicht angehen,
dass ein Provider für Inhalte im Web verantwortlich gemacht werden kann, die
nicht auf seinen Servern gehostet sind.
Ein Rekurs in dem Verfahren ist noch hängig.
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